Mietrecht in der Corona-Krise

 

 

 

Die Bundes- und die Landesregierungen haben während der CORONA-Krise zahlreiche Notverordnungen erlassen. Darunter waren auch diverse Erleichterungen für Mieter, die in diesen Zeiten in Zahlungsnot geraten sind.

 

 

Auswirkungen für Mieter:

 

 

1.   Mietern und Pächtern konnten für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden.

 

 

2. Dies bedeutet nicht, dass diese Mieten erlassen wurden. Die Mieten und Pachten für diesen Zeitraum sind weiterhin fällig und bis spätestens 30. Juni 2022 vollständig zu zahlen. Auch entstanden Verzugszinsen. Es wurde lediglich ein Aufschub zur Zahlung der Mietschulden aus diesem Zeitraum gewährt.

 

 

 

Auswirkungen für Vermieter:

 

1.    Mietern und Pächtern konnte für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie gekündigt werden.

 

 

2.  Dies bedeutete nicht, dass Mietern grundsätzlich nicht gekündigt werden konnte. Die ausgefallenen Mietzahlungen in diesem Zeitraum mussten aufgrund der COVID-19-Pandemie entstanden sein.

 

 

3.   Wurden die Rückstände nicht bis spätestens 30. Juni 2022 vollständig beglichen, konnte dem Mieter wieder gekündigt werden.

 

 

Die Erleichterungen sind mit dem 30. Juni 2020 ausgelaufen. Die Bundesregierung hat sich gegen eine Verlängerung der Erleichterungen entschieden.