Strafrecht


Es gibt diverse Situationen und Umstände, in denen man mit dem deutschen Strafrecht konfrontiert wird. 

Dies kann in Form des/der Geschädigten oder in Form des/der Beschuldigten/Angeklagten sein.

Als Geschädigte/r stehe ich Ihnen zunächst dadurch bei, dass ich Ihnen die Möglichkeiten und weiteren Schritte erörtere. Ich vertrete Sie in einem Gerichtsprozess in Form der Nebenklage, wenn dies nach den gesetzlichen Vorgaben möglich ist.

 

Wenn Sie Beschuldigte/r /Angeklagte/r in einem Ermittlungs- oder Strafverfahren sind, ist es wichtig, sofort anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies sollte noch vor der ersten Vernehmung geschehen.

Ich vertrete Sie beispielhaft gegen folgende Vorwürfe des StGB

  • Körperverletzung
  • Diebstahl
  • Raub
  • Betrug
  • Unterschlagung
  • Urkundenfälschung
  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung
  • Nachstellung
  • Sachbeschädigung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Staßenverkehr
  • Fahren ohne Führerschein
  • Fahrerflucht

Ich berate Sie gerne und helfe Ihnen schnell, professionell und diskret die Situation und die Folgen einzuschätzen. Hierzu werde ich Akteneinsicht beantragen und die aktuelle Lage mit Ihnen besprechen.